Durch eine Regelmäßige Sichtkontrolle Ihrer Bäume können Schäden oder Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und beurteilt werden. Im Anschluss sprechen wir Ihnen eine Empfehlung über nötigen Maßnahmen zur Gefahren Beseitigung oder zum langfristigen erhalt ihrer Bäume aus. Des Weiteren erfüllen Sie so auch die Verkerssicherungspflicht nach (§823 Abs.1 BGB).
Um diese Baumkontrollen Sachgerecht durchführen zu können haben wir uns hierfür durch die FLL als Baumkontrolleure Zertifizierten lassen.