Ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar sind Baumfällungen, Rodungen und stärkere Schnittmaßnahmen von Hecken wieder uneingeschränkt möglich, da in dieser Zeit die Vogelschutzsatzung nicht gilt. Natürlich, muss trotzdem die örtliche Baumschutzsatzung beachtet werden. Wir beraten Sie aber...
